Was uns 2010 erwartet
Kapitalerträge und Ehegattenkonten
Führen Ehegatten bei einem Institut mehrere Konten und Depots un erzielt der eine Partner Verluste und der andere Gewinne, so können diese ab 2010 über die depotführende Bank gegeneinander verrechnet werden. Dazu ist lediglich ein gemeinsamer Freistellungsauftrag (notfalls über 0 €) bei der Bank einzureichen. …
Besteuerung von Renten
Der zu versteuernde Ertragsanteil auf neu hinzukommende Renten aus der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung steigt in 2010 von 58% auf 60%.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuersätze sinken in 2010 erstmals wieder leicht. Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 € pro Person angehoben.
Außerdem können volljährige Kinder bis zu 8.004 € jährlich verdienen, ohne dass das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gestrichen werden.
Aufbewahrungspflichten
Steuerzahler, die mehr als 500.000 € jährliches Gesamteinkommen erzielen, müssen steuerlich relevante Belege ab 2010 sechs Jahre lang aufbewahren. Außerdem müssen sie verstärkt mit Steuerprüfungen rechnen.
Sonderausgabenabzug
Der Abzug von Altersvorsorgebeiträgen erfolgt ab 2010 nur noch dann, wenn der Steuerzahler gegenüber der vertragsführenden Gesellschaft einwilligt, dass diese Höhe der Prämien unter Angabe der Steuer-ID an die Finanzbehörden übermitteln darf.
