Wandelanleihen – eine sinnvolle Beimischung im Fonds

Der vermögensverwaltend gemanagte antea-Fonds, der durch uns als Sparanlage empfohlen wird (siehe Anlageempfehlung unter http://www.dfinanz.de), enthält in seiner Vermögensaufteilung u. a. sogen. Wandelanleihen. Viele unserer Mandanten fragen uns bei der Betrachtung der Vermögensaufteilung dieses Fonds, was man eigentlich unter Wandelanleihen zu verstehen hat.

Eine Wandelanleihe ist eine verzinsliche Anleihe eines börsennotierten Unternehmens, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums mit dem Recht (aber nicht der Pflicht) versehen ist, zu einem vorher festgelegten Verhältnis diese Anleihe in Aktien des Unternehmens zu wandeln.

Steigen nun die Aktienkurse, so steigt die Wandelanleihe ebenfalls, da die Call Option (Kaufoption) an Wert gewinnt. Bei fallendem Aktienmarkt kann der Investor die Zinskupons der Anleihe vereinnahmen und am Laufzeitende erhält er sein investiertes Kapital zurück.

Die Wertentwicklung der Wandelanleihen zeichnet sich in der Regel darin aus, dass sie zu 2/3 den Aktienanstieg und nur zu 1/3 den Aktienrückgang nachbilden. Man kann also ruhiger schlagen, als wenn man ausschließlich in Aktien investiert ist. Grundsätzlich sollte man aber auch hier einen langfristigen Anlagehorizont von drei bis fünf Jahren betrachten.

Bezugnehmend auf den antea- Fonds führt eine Beimischung der Anlageklasse Wandelanleihen zu dem bestehenden Portfolie (Aktien, Edelmetalle, Private Equity etc.) aus unserer Sicht somit zu einer Verbesserung des Rendite-Risiko-Verhältnisses.

Gern informieren wir Sie über den vermögensverwaltend gemanagten antea-Fonds. Kontakt zu uns erhalten Sie unter der Rufnummer 0173 8583838.

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