Vom Krankentagegeld zur BU-Rente

Hierfür bieten Versicherer eine interessante Kombination an. Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Krankentagegeld-Tarif abgeschlossen, so erfolgt bei vorliegender Arbeits- und anschließenden Berufsunfähigkeit ein lückenloser Übergang von Krankentagegeld auf BU-Rente. … Die in der Praxis öfter auftretende Lücke, wenn der Krankenversicherer wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr und der BU-Versicherer wegen abweichender Definition oder noch anstehender Prüfung noch nicht leistet, wird damit vermieden. Und eine Rückforderung gewährter Krankentagegeld-Zahlungen erfolgt ebenfalls nicht.

Somit ist der ergänzende Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung sehr wichtig, da der Arbeitgeber bei längerer Krankheit nur sechs Wochen das Gehalt weiterzahlt. Danach zahlt bei Arbeitnehmern die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld. Jedoch müssen von diesem Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Die Höhe des Krankengeldes beläuft sich auf 70% des Bruttogehaltes, darf aber 90% des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Mit einem Tagessatz ab 15 Euro von der sechsten Woche an sollte die individuelle Versorgungslücke geschlossen sein.
Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, sollten auf jeden Fall eine Krankentagegeldversicherung für sich abgeschlossen haben.

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