Trotz BU-Rente in die Altersarmut

Unterstellen wir einmal, dass die versicherte Person nach einem Leistungsfall mindestens 50% BU (Berufsunfähigkeit) anerkannt ist und die BU-Rente dauerhaft ist. Nehmen wir nun weiter an, dass diese BU-Rente ausreichend hoch vereinbart wurde und sich jährlich auch etwas erhöht, so dass ein gewisser Inflationsausgleich gegeben ist.  …

Auf dieser Grundlage kann der/die Berufsunfähige wirtschaftlich sorgenfrei leben, solange die BU-Rente bezahlt wird. Endet sie (in der Regel mit dem 60. oder 65 Lebensalter, oftmals leider auch schon früher), ist sie weg. Und genau das ist in der Praxis in sehr vielen Fällen ein Kernproblem. Denn BU-Rente sind zeitlich befristete Renten, und deren Ende steht klar und deutlich in jedem Versicherungsvertrag.

Demzufolge wird der Kunde geradezu in die Altersarmut geschickt, sofern sich bei diesem eine längere BU-Dauer ergibt.

Von Versicherungsvertretern wird daher häufig eine BU-Versicherung mit einem Ansparvorgang statt eine Risiko-BU empfohlen. Damit soll nach Auffassung von diesen “Experten” für`s Alter angespart werden. Das Problem ist hierbei aber, dass derartige “BU-Ansparpolicen” aufgrund der zu erwartenden geringen Rendite nicht zu der gewünschten Ansparsumme im Alter führt. Mit einem solchen “Kombi-BU-Sparplan” geht es geradezu in die Altersarmut, zwar nicht bewusst aber dafür sicher!

Wir empfehlen daher neben der Risiko-BU-Rente einen separaten Sparplan mit der Chance der Erzielung einer zweistelligen Rendite (hierzu berichteten wir in früheren Beiträgen in diesem finanzblog) abzuschließen. Dabei soll die Höhe der Risiko-BU-Rente so gewählt werden, dass in einem evtl. BU-Leistungsfall weiterhin dieser separat geschlossene Sparvertrag bedient werden kann. Alles andere macht keinen Sinn. Entweder richtig oder gar nicht.

Gern können Sie mit uns hierzu einen Termin vereinbaren. Klicken Sie bitte hier!

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