Streitverkündung: Nürnberger Versicherung gegen BRD

Quelle: 17.09.2009 | proConcept AG

Brisant: Gleich in drei Fällen hat die Nürnberger Versicherung der Bundesrepublik Deutschland im Falle eines Unterliegens wiederholt den Streit verkündet.
Unsere Partneranwälte sind derzeit unter anderem mit drei Verfahren gegen die Nürnberger Versicherung bei Gericht anhängig. In allen Fällen hat die Nürnberger Versicherung ihren Kunden nach der vorzeitigen Beendigung des Lebens- beziehungsweise Rentenversicherungsvertrages viel weniger als Rückkaufswert ausgezahlt, als jeweils jahrelang in Form von monatlichen Prämien an die Versicherung geflossen ist. …
Diesen Verlust wollten Gerd S., Ingrid B. und Ludwig K. nicht einfach so hinnehmen und wandten sich an uns. Wir prüften die Akten eingehend und kamen in allen drei Fällen zu dem Schluss, dass wir eine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft einreichen. Dies taten wir dann vor dem Amtsgericht Nürnberg beziehungsweise vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
Nun haben unsere Anwälte von der Nürnberger Versicherung in allen drei Fällen die Mitteilung über die Klageerwiderung und Streitverkündung gegen die BRD erhalten. Die Versicherung kündigt damit an, im Falle eines Unterliegens, der Bundesrepublik Deutschland Regressforderungen zu stellen.

Wiederholte Streitverkündung gegen die BRD
Die Nürnberger Versicherung hat bereits in anderen Verfahren, mit denen wir vor Gericht anhängig waren, der Bundesrepublik Deutschland den Streit verkündet. Beispielsweise fordern wir in dem Fall Ute Ö. gegen die Nürnberger über 2.649 Euro an eingezahlten Beiträgen zurück. Sie hatte nicht einmal die Hälfte ihrer Einmalzahlung zurückerhalten, als sie ihren Vertrag vorzeitig beendet hat. Dieser Fall läuft derzeit noch vor dem Landgericht Nürnberg Fürth.
Der Hintergrund ist, dass die Versicherung sich absichern möchte, da bei negativem Verfahrensausgang für die Versicherung, das europäische Recht nicht ordnungsgemäß in deutsches Recht umgesetzt wurde. Laut Aussage seitens der Nürnberger halte sie sich eben genau an geltendes deutsches Recht. Und das ist der Knackpunkt: Das Europarecht geht mit unserer Auffassung konform, doch das deutsche Recht nicht – und diese Rechtsfrage gilt es zu klären. Die Verfahren werden an unterschiedlichen Kammern beziehungsweise Abteilungen der Gerichte verhandelt, so dass sich mehrere Richter gleichzeitig mit der Thematik beschäftigen und dadurch die Chance um ein Vielfaches größer ist, dass unserer Rechtsauffassung endlich gefolgt wird, zumal wir mit dieser Rechtsfrage im Verfahren Harald S. gegen die Aachen Münchener bei Bundesgerichtshof anhängig sind.

Wir sind nun sehr gespannt, wie die Verfahren sich weiterentwickeln!

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