Rabatt-Aktion im Verkehrs-Rechtsschutz

In der Zeit vom 01.03. bis 31.08.2011 können wir als Maklerei neue Verkehrs-Rechtsschutzpolicen mit 20% rabattieren.
Dieser Rabatt gilt für alle Tarife im Verkehrs-Rechtsschutz als Einzelrisiko (§ 21 ARB 2010). Unabhängig von der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Rabatt bleibt über die gesamte Vertragsdauer bestehen.

Die Vorteile dieses Verkehrs-Rechtsschutzes bestehen im nachfolgenden:
- Sozialgerichts-Rechtsschutz ist versichert,
- Enthalten ist der sogen. „Große Fußgänger-Rechtsschutz“ auch für Ehe-/Lebenspartner und Kinder, d. h. unter anderem Versicherungsschutz als Fahrer fremder Fahrzeuge,
- mitversichert ist der Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für Streitigkeiten mit einem privaten Versicherer, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Unfall besteht.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf zwecks einer Terminvereinbarung unter 0173 8583838. Gern beraten wir Sie online.

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