LV-Doktor: Erfolgreicher Durchbruch beim BGH

Hamburg Mannheimer erstattet alle eingezahlten Beiträge zur Urteilsvermeidung. Wir nehmen 1.000 gleichgelagerte Fälle an!

Im Fall Jan S. gegen die Hamburg Mannheimer waren wir gemeinsam mit dem Bund der Versicherten (BdV) zur Klärung der Rechtsfrage „Wann denn die Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag verjähren“ beim Bundesgerichtshof anhängig. Dieser hat sogar durch eine Pressemitteilung erklärt, dass er sich unbedingt mit dieser Rechtsfrage beschäftigen will. Daraufhin sind wenige Tage später bei uns die Gelder auf dem Konto eingegangen, weil die Hamburg Mannheimer hier scheinbar die gerichtliche Auseinandersetzung scheute. Auch bei der Bayerischen Beamtenversicherung wurde derselbe Schritt gemacht. In diesem Fall wurde der Kläger im Verfahren des BdV am Tag vor dem Gerichtstermin klaglos gestellt, das heißt: das Geld wurde an den Kläger überwiesen.  …

Das Ganze ist ein klares Zeichen dafür, dass die Versicherungswirtschaft hier jedes Urteil vermeiden will. Genau aus diesem Grund führen wir jetzt eine weitere Klageoffensive gegen alle Versicherer und haben in Abstimmung mit unseren Anwälten zusätzliche Ressourcen für insgesamt eintausend neue Rechtsschutzakten geschaffen.
Unser aus zwanzig Partnerkanzleien bestehendes Netzwerk wird nun um weitere fünfzehn Kanzleien erweitert, die dann ebenfalls alle mit diesem Thema beschäftigt sind. Konkret betroffen sind Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen Sommer 1994 und 2001 abgeschlossen und vor 2003 gekündigt wurden.
Wir gehen davon aus, dass die Versicherungswirtschaft auch in diesen Fällen ihre bekannte Taktik anwenden wird, um kein Urteil zu bekommen. Das heißt sie zahlt einhundert Prozent der Forderung zeitnah aus.

Nutzen Sie daher jetzt die Chance und reichen Sie uns derartige Fälle ein! Wir nehmen eintausend Akten!

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontakt hier.

Quelle: News der pro Concept AG vom 16.07.2009

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