Gibt es Haltefristen für das Depot „Seltene Erden“
Nein, es gibt keine Haltefristen für das Depot „Seltene Erden“. Sie können dieses „Sachwertdepot“ wie ein Tagesgeldkonto betrachten. Im Unterschied zum Tagesgeldskonto sollten Sie aber immer beim An- und Verkauf den aktuellen Tagespreis Ihres Depots im Auge behalten. Der Verkauf zu einem niedrigen Tagespreis als bei Ankauf der Seltenen Erden kann zum Verlust führen. Der derzeitge Preisverlauf der Seltenen Erden ( Link http://www.dfinanz.de/SelteneErden/se.html ) eröffnet aber zurzeit die Chance auf einen Gewinn.
Dieser Veräußerungsgewinn ist nach § 23 EStG erst nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei. Sofern der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt ist demzufolge auf den erzielten Gewinn die Abgeltungssteuer zu zahlen.(*)
Interessant bei unserem Depot „Seltene Erden“ ist, dass nach Einzahlung von 20.000 € die zur Eröffnung des Depots gezahlte Gebühr in Höhe von 1.500 € wieder dem Guthaben gut geschrieben wird. Ab diesem Zeitpunkt würde der Anleger über ein gebührenfreies wertbeständiges, krisensicheres Sachwertdepot (ausgenommen die Lagergebühren) verfügen.
Wie können Sie als Anleger schneller in den Genuss der Gutschrift von 1.500 € Gebühr kommen?
Unser Tipp: Nehmen wir an, Sie haben bereits 15.000 € in Ihr Depot eingezahlt. Diesem entnehmen Sie 5.000 € und kurz zeitlich darauf zahlen Sie wieder 5.000 € ein. Dann haben Sie insgesamt 20.000 € eingezahlt und erhalten somit Ihre Anfangsgebühr von 1.500 € auf Ihrem Depot gut geschrieben.
Übrigens das Depot wird auch nach vollständiger Auszahlung an Sie / Verkauf der Seltenen Erden nicht gelöscht. Sie können nach Jahren immer wieder Ihr Depot ohne Zahlung einer weiteren Anfangsgebühr wie ein Tagesgeldkonto auffüllen.
Sprechen Sie mit uns! Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0173 8583838 zwecks einer Terminvereinbarung.
(*) es handelt sich hierbei nicht um eine steuerliche Beratung. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit der getätigten Aussagen.
