Das Lücken-Problem – GGF mit unzureichender Altersversorgung
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) mit unzureichender Altersversorgung
Steuerberater und Arbeitgeber beschäftigen sich derzeit verstärkt mit den Themen GGF-Versorgung und Pensionszusagen. Die Gründe: Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG, deckt durch eine realitätsnähere Bewertung des Rückdeckungsvermögens eklatante Lücken auf. Zugleich sind die Ablaufleistungen der Versicherungsunternehmen in der Krise um bis zu 50% gesunken. …
Die Folgen treffen vor allem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) mit so genannten “Alt-Zusagen” – also Zusagen, die in den Jahren 1980 – 1990 erteilt worden sind. Für sie ist in Anbetracht des nahenden Renteneintritts schlichtweg zu wenig Rückdeckungskapital vorhanden. Ein Problem, mit dem sich im Gegenzug auch die Unternehmen konfrontiert sehen. Denn reicht das Rückdeckungsvermögen für die erteilten Pensionszusagen nicht aus, muss die Rente aus dem Cash-Flow des Unternehmens bestritten werden. Dies stellt die meisten Firmen vor große Liquiditätsprobleme.
Schuld an der Misere ist jedoch nicht die Einführung des BilMoG – sie wirkte allenfalls als deren Katalysator. Denn schon bei der Erteilung der Pensionszusagen wurden mit den “Heubeck-Richttafeln” veraltete Sterbetabellen herangezogen, die der tatsächlichen Lebenserwartung nicht mehr gerecht werden. Ebenfalls falsch eingeschätzt wurden weitere Faktoren wie etwa die Entwicklung von Preis- und Kostenverhältnissen. Zu guter Letzt haben die betroffenen Unternehmen einfach den Versprechungen der Versicherer Glauben geschenkt.
Jetzt wird der Ruf nach Alternativen laut. Die entscheidende Frage: Wie lässt sich die entstandene Lücke in kurzer Zeit mit oftmals leider viel zu wenig Liquidität möglichst weit schließen?
Die Antwort: Mit Kapitalanlagen, die eine überdurchschnittliche Rendite erzielen und deren Erträge im Betriebsvermögen weitgehend steuerfrei erwirtschaftet werden.
Private Equity Investitionen erfüllen genau diese Kriterien. Doch so einfach die Antwort auf den ersten Blick erscheint – sie ist es leider nicht. Hinter jeder Pensionszusage steckt ein großes individuelles Beratungsbedürfnis. Als Finanzberater stellen wir Ihnen eine kompetente Beratung sowie notwendige Unterlagen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne!
Quelle: TRAINSFORCE NEWS Nr. 27/2009 Von Jessica Buchmeier, Rechtsanwältin
