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Februar 21, 2011

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Kategorie: Private Krankenversicherung (PKV)

Übernahme von PKV-Beiträgen durch Jobcenter

Das Bundessozialgericht hat in einem Grundsatzurteil (AZ: B 4 AS 108/10 R9 entschieden, dass Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger den vollen Beitrag der Privaten Krankenversicherung (PKV) übernehmen müssen.

So klagte ein im Jahre 2009 hilfsbedürftig gewordener Jurist, der privat krankenversichert ist. Da er nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück wechseln konnte, musste er seinen Beitrag für die PKV in voller Höhe monatlich aus eigener Tasche bezahlen. Lediglich einen Zuschuss von ca. 130 €, der auch gesetzlich Versicherten nach wie vor gezahlt wird, bekam der PKV versicherte Hartz-IV-Empfänger vom Jobcenter.

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