Basel II – Eigenkapital – Was der Geschäftführer wissen sollte!
Vorteile, die bislang nur in großen konzerneigenen Unterstützungskassen generiert werden konnten, werden nun durch die pauschaldotierte Unterstützungskasse auch den Arbeitgebern und Arbeitnehmern in kleinen und mittelständischen Betrieben zugänglich gemacht. Mit dem Konzept der pauschaldotierten Unterstützungskasse verbinden sich diverse Liquiditätsmodelle und damit mittelfristig sehr positive Einflüsse auf die Bilanzstruktur und deren Kennzahlen. …
Feststellbar ist, dass alle herkömmlichen Versorgungsmodelle versicherungsorientierte Lösungen sind und somit die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge während der gesamten Laufzeit in die Anlagepolitik von Versicherern stellen.
Genau an dieser Stelle unterscheidet sich die pauschaldotierte Unterstützungskasse, in der der Arbeitgeber selbst, optional unter Einbezug des eigenen Steuerberaters, entscheidet, ob die Gelder im Geld- oder Kapitalmarkt angelegt werden. Damit nimmt der Arbeitgeber Einfluss darauf, welche Verzinsung sich aus der Mittelanlage generieren lässt und optimiert dadurch die Altersversorgung seiner Mitarbeiter. Im Lösungskonzept der pauschaldotierten Unterstützungskasse dagegen verbleibt die Liquidität in der gesamten Ansparphase im Wirkungsbereich des Arbeitgebers.
Vorteil der pauschaldotierten Unterstützungkasse ist die Bilanzneutralität.
Anders als für eine direkte Pensionszusage sind für die nur unmittelbar unter Einbezug eines externen Versorgungsträgers eingegangenen Verpflichtungen des Arbeitsgebers keine Rückstellungen in die Bilanz zu bilden. Somit sind bilanzwirksame Pensionsverpflichtungen, die beispielsweise die banktechnischen Ratings nach Basel II deutlich belasten, in der pauschaldotierten Unterstützungskasse nicht vorgesehen. Das Unternehmen muss das eigene Sondervermögen der pauschaldotierten Unterstützungskasse bilanztechnisch nicht ausweisen, sondern lediglich im Anhang zur Bilanz auf die mittelbare Pensionsverpflichtung hinweisen. Es wird Kapital aufgebaut! Das wirkt sich wiederum sehr positiv auf die Bonität aus. Der aufgebaute Kapitalstock verbessert das Rating durch stille Reserven.
Selbstverständlich fallen bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse in der gesamten Ansparphase bis zum Rentenbeginn keine Steuer- und Sozialabgaben an, da die Zuwendungen an die Kasse keinen dem Arbeitnehmer zuzurechnenden Arbeitslohn darstellen.
Weitere Vorteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse sowie detaillierte Informationen erhalten Sie von unserem Experten unter der Rufnummer 0173 8583838. Verbindung können Sie aufnehmen über unser Kontaktformular. Dann bitte hier anklicken.
Lassen Sie uns einen Termin vereinbaren!
