baV-Neuordnungen vor dem Hintergrund des BilMoG
Ab dem 01.01.2010 – konkret zum 31.12.2010 – muss die Pensionsverpflichtung des Gesellschafter-Geschäftsführers konkret ausgewiesen werden. Mit Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (kurz: BilMoG) erfolgt eine Entkoppelung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz. Fakt ist, dass wenn jetzt nicht die Weichen für die Bilanz 2010 gestellt werden, den Unternehmen Ende nächsten Jahres die Bilanzen um die Ohren fliegen werden. …
Mit dem Ziel einer zeitnahen und vor allem realistischen Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse, ist im Rahmen der – statt des regelmäßigen Ansatzes der Steuerwerte nach §6a EStG – nunmehr ein realitätsnäherer Wert der Verbindlichkeiten für Pensionszusagen in Ansatz zu bringen.
Vor dem Hintergrund des BilMoG sollten die Pensionszusagen nun neu bewertet werden. Wir möchte darauf aufmerksam machen, dass im nächsten Jahr bei Erstellung der Bilanzen es zu spät ist, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Versicherungsförmige Rückdeckungsversicherungen zeichnen sich durch sinkende Ablaufleistungen aus und entsprechen den tatsächlichen Versorgungsbedarf (Versicherungsbarwert) nicht mehr. Wir empfehlen den Steuerberater zur Klärung der Ausfinanzierung der Pensionszusage zur konsultieren. Konkret zu prüfen ist, ob das Finanzierungsziel der Rückdeckungsversicherung, d. h. die notwendige Ablaufleistung der Rückdeckung zur Deckung der Pensionszusage, erreicht wird.
Bevor Sie nunmehr durch Erhöhung der monatlichen Zahlungen in die Rückstellungsversicherung erneut Liquidität binden, sollten Sie zusammen mit unserem Experten und Ihrem Steuerberater alternativ hierzu nachfolgende Lösungen prüfen:
1. Ergänzung bzw. Ersetzung der renditeschwachen Rentenversicherung gegen ein breit gestreutes Portfolio aus sachwertorientierten Beteiligungen, deren Erträge weitgehend steuerfrei sind.
2. Nutzung des Konzept der pauschal dotierten Unterstützungskasse, das diverse Liquiditätsmodelle verbindet und damit mittelfristig sehr positive Einflüsse auf die Bilanzstruktur und deren Kennzahlen hat.
Auf Anfrage liefern wir Ihnen gerne detaillierte Informationen zum Thema Pensionszusagen und Rückdeckungsmöglichkeiten. Klicken Sie hier! Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0173 8583838!
