Archiv für Juni, 2009

Schutz vor existenziellen Schäden

Juni 1, 2009

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Kategorie: Allgemein, Versicherungen

Schutz vor existenziellen Schäden

Sie haben im Dezember 2008 von Ihrem Hausrat- bzw. Gebäudeversicherer „ergänzende Versicherungsbedingungen zur Anpassung Ihres Versicherungsvertrages an das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG)“ erhalten. Danach ist ab 01.01.2009 der Versicherer bei einfacher Fahrlässigkeit bisher vollständig zur Leistung verpflichtet und bei Vorsatz wie bisher weiterhin leistungsfrei. Neu sind die Folgen der grob fahrlässigen Verletzung von Obliegenheiten. Das ‚Alles-oder-Nichts-Prinzip’ ist weggefallen. Die Entschädigungsleistung wird künftig je nach Schwere des Verschuldens prozentual gekürzt (sogenannte ‚Quotelung’). Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit ist dem Versicherer nachzuweisen. …

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