‚Alibi’- Verträge – unzureichender Berufsunfähigkeitsschutz
In Deutschland existieren massenhaft Berufsunfähigkeitsverträge mit vereinbarten Renten unter 1.000 Euro. Häufig ist nicht einmal die Chance auf eine jährlichen dynamische Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente in diesen Verträge vereinbart.
In diesem Zusammenhang sollte man wissen, was passiert, wenn eine unzureichende oder keine private Berufsunfähigkeitabsicherung vorhanden ist und demzufolge man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr seinem Erwerb nachgehen kann. …
Sofern Sie über ausreichend eigenes Vermögen und Einkommen verfügen erhalten Sie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe. Zum Einkommen zählen u. a. Renten und Pensionen, Wohngeld, Ehegattenunterhalt, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte sowie tatsächliche Unterhaltszahlungen von Kindern oder Eltern, auch wenn deren Einkommen einen Jahresbetrag von 100.000 Euro nicht erreicht. Zum Vermögen zählen u. a. Haus- und Grundvermögen, PKW, Bargeld und Guthaben und Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen.
Was passiert eigentlich, wenn jemand nicht über ein solches Vermögen und Einkommen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit verfügt. Aufgrund der Bedürftigkeit erhält er vom Staat Grundsicherungsleistungen, nämlich dann, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht oder vollständig bestreiten kann, entweder aus eigenem Einkommen und Vermögen oder aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, oder (ab 01.01.2005) des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners, soweit es der Eigenbedarf übersteigt.
Im Klartext heißt es dann für die Berufsunfähigkeitsrente desjenigen, sofern dieser zum Kreis der Bedürftigen zählt, dass eine Anrechnung der Berufsunfähigkeitsrente auf seine Grundabsicherung erfolgt. Angenommen die Grundsicherung läge bei 750 Euro, dann würde derjenige, der 500 Euro Monatsrente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhielte quasi nicht mehr in der Tasche haben, als derjenige, der überhaupt nicht vorgesorgt hat. Derjenige, der glaubte für sich vorgesorgt zu haben, hat demzufolge für den Staat vorgesorgt.
Darum unsere Empfehlung: Wenn Berufsunfähigkeitsschutz, dann in ausreichender Höhe (70% des Bruttogehaltes). Auf alle Fälle sollten Sie eine Dynamikerhöhung der Berufsunfähigkeitsrente und die Nachversicherungsgarantie vereinbaren. Alles andere macht keinen Sinn. Entweder richtig oder gar nicht. Fragen Sie uns.
